Die Bibel mahnt uns: "Lasst aber alles ehrbar und ordentlich zugehen." (1.Korinther 14, 40)
Damit wir das einhalten und damit es bei uns ordentlich zugeht, haben sich unsere Gemeindeglieder ein Gremium gewählt, das gemeinsam mit dem Pfarrer die Geschicke der Gemeinde lenkt:
den Kirchengemeinderat.
Im Kirchengemeinderat wurde beschlossen, dass der neue Kirchenegmeinderat ab 2026 aus vier Gemeidneräten plus Pfarrer bestehen wird. Leider fanden sich nur zwei Kandidaten. Deshalb haben wir die Pflicht, auch nach den Wahlen weitere Kandidaten zu finden. WEnn Sie also Interesse an diesem Amt haben, oder jemanden kennen, zu dem diese Amt passen würde, dann melden Sie sich bei uns!
Somit besteht der Kirchengemeinderat bei uns seit 2026 nur noch aus zwei gewählten Kirchengemeinderäten plus dem Gemeindepfarrer.
Die gewählten Mitglieder sind im derzeit amtierenden Gremium:
- Albert Gramling
- Martina Ertl
Zu den Aufgaben und Rechten der Kirchengemeinderäte gehört unter anderem:
- Die Wahl eines neuen Pfarrers
- die "geistliche Leitung" der Kirchengemeinde, unter anderem wird über das Konzept des Konfirmandenunterrichts gesprochen, über neue Gottesdienstformen oder über die Kreise in unserer Kirchengemeinde
- die Entscheidung über Aufnahmen in die Kirchengemeinde
- die Entscheidung darüber, ob in strittigen Fällen ein Kind getauft, ein Jugendlicher konfirmiert, ein Paar getraut, ein Verstorbener beerdigt wird
- die Wahl des Vertreters unserer Kirchengemeinde in der Bezirkssynode
- über den Haushaltsplan und die Finanzen der Kirchengemeinde zu entscheiden sowie alle größeren Anschaffungen zu genehmigen
- Baumaßnahmen zu planen und durchzuführen
- Personalentscheidungen
- Verträge abzuschließen.
Neben diesen Aufgaben haben unsere Kirchengemeinderäte noch weitere Arbeiten in unserer Kirchengemeinde übernommen.




